Die vielen falschen
Versprechungen |
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Die
Veranstalter von Kaffeefahrten locken in
Zeitungsinseraten, Hauswurfsendungen und
persönlichen Anschreiben mit großen Gewinnen (z.B.
Flachbildfernseher, Waschmaschine) und mit
niedrigen Preisen, versprechen den Teilnehmern
Geschenke, ein leckeres Mittagessen und natürlich
viele Schnäppchen bei der Verkaufsshow.
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Die
Veranstaltungen finden meist in
abgelegenen Lokalen fern von touristischen
Attraktionen statt, damit auch möglichst alle
Reisende daran teilnehmen. |
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Die
geschulten Verkäufer bieten dort ihre Waren an und
animieren zum Einkaufen. Das Angebot reicht von
Decken über Kochtöpfe bis zu Vitaminpillen und
Wellnessprodukten. Doch die „Schnäppchen“, die man
im normalen Handel nicht erwerben kann, entpuppen
sich meist als überteuert. Viele Produkte sind zudem
von minderer Qualität oder erweisen sich schlichtweg
als nutzlos. |
Lassen Sie sich
durch Drohungen nicht unter Druck setzen |
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“Wir
gehen hier erst raus oder es gibt erst Mittagessen,
wenn genug bestellt ist." Oder wer mei-nen Vortrag
unterbricht oder etwa an der Veranstaltung
nicht teilnimmt, wird nicht mit dem Bus nach
Hause gebracht. Rufen Sie in diesem Fall die Polizei
110. |
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Das Begleitpersonal der Kaffeefahrten setzt die
Reisenden ab einem bestimmten Punkt meist gezielt
unter Druck. So werden etwaige Beschwerden über das
miserable Mittagessen frech abgebügelt. Es wird
gezielt eine Atmosphäre von Angst erzeugt. Die
Botschaft: Widerstand ist zwecklos. Suggeriert wird
auch das Gefühl des Ausgeliefertseins. Man ist
schließlich weit weg von zuhause. Was, wenn man
einfach in der Fremde stehen gelassen wird. Und so
etwas passiert tatsächlich. Wer hartnäckig auf seine
Rechte pocht und sich als Querulant profiliert, wird
schon mal auf der Strecke ausgesetzt. |
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Es kann Sie niemand zwingen, überhaupt an der
Werbeveranstaltung teilzunehmen, Sie können auch in
der Zeit spazieren gehen. |
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Manche Vertreter sind besonders
gerissen: Sie schleusen Komlizinnen in die
Reihen der Käufer ein. Damit der Verkauf in Schwung
kommt, sind sie an den Produkten äußerst interessiert,
loben deren Preise und die Qualität. So entschließen
sich auch andere Teilnehmer zum Kauf. |
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Wenn Sie doch einen Kaufvertrag
unterschreiben, achten Sie unbedingt auf das korrekte
Tagesdatum im Vertrag. |
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Unseriöse Vertreter lassen Bestellungen ohne Datum
unterschreiben oder geben ein zurückliegendes Datum
an. |
Was ist zu tun? |
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Was ist zu tun? Sie haben etwas
gekauft und merken erst zu Hause, dass die Ware zu
teuer war: |
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Das Haustürwiderrufsgesetz wurde zum 01.01.02 in das
BGB §§ 312, 312 a integriert. Danach steht Ihnen ein
Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. |
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Sie können
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Kaufverträge
von
Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen widerrufen. Am sichersten
mit Einschreiben-Rückschein! Es gilt das Datum der
Absendung. |
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Ein Widerruf ist nicht
möglich, wenn die Leistung sofort erbracht und bezahlt
wurde und der Betrag 40 Euro nicht übersteigt. Wenn
Sie also bei einer Kaffeefahrt etwas unter 40 Euro
kaufen und die Ware gleich erhalten, gibt es kein
Widerrufsrecht. |
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